KfW - Effizienhaus 55 & 70, Passivhaus


Der Förderbegriff Energiesparhaus KfW 40 & 60 wird ab April 2009 durch die neue Förderbezeichnung Effizienzhaus 55 & 70 ersetzt.
Alle Bauobjekte bieten wir als besonders energiesparende KfW 55, 70 oder Passivhäuser an.
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KfW - Effizienzhaus 55 und 70

Im Jahres-Primärenergiebedarf nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind der Jahresheizwärmebedarf, der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung, die Energieverluste des Wärmeversorgungssystems, der Hilfsenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Energieverbrauch für die Bereitstellung der Energieträger enthalten. Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der spezifische Transmissionswärmeverlust HT´ sind nach der EnEV zu ermitteln.
Für die Flächenberechnung gilt die Gebäudenutzfläche AN nach der EnEV: AN = 0,32 Ve - AN = Gebäudenutzfläche - Ve = beheiztes Gebäudevolumen

Erläuterungen zum Passivhaus

Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp und der Jahres-Heizwärmebedarf Qh sind nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Verfahren auf der Grundlage der DIN EN 832 durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Bei der Ermittlung des Heizwärmebedarfs dient die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung -WoFIV- innerhalb der thermischen Hülle (entspricht der Energiebezugsfläche) als Grundlage für die Flächenberechnung. Der Jahres-Primärenergiebedarf Qp ist auf die Gebäudenutzfläche AN nach EnEV zu beziehen.

Energiespartechnologie

So wird Ihr Haus KfW-Effizienzhaus 55/70 fähig

Die geforderten Werte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogenen spezifischen Transmissionswärmeverlust sind zum Beispiel durch Kombinationen folgender Maßnahmen zu erreichen:

• Hoch wärmegedämmte Außenwände, Kellerdecke, Dach bzw. hoch gedämmte oberste Geschoßdecke gegen ein nicht ausgebautes Dachgeschoss
• Zweischeiben- oder Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung mit wärmedämmenden Fensterrahmen
• Minimierung von Wärmebrücken
• Lüftungsanlage, kontrollierte Lüftung mit mehr als 80 % Wärmerückgewinnung aus der Abluft Luftdichte Gebäudehülle (DIN 4108-6)
• Thermische Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserversorgung und Heizung. Die Solaranlage sollte mit einem geeignetem Funktionskontrollgerät bzw. Wärmemengenzähler ausgestattet sein und das europäische Prüfzeichen Solar Keymark in der Fassung Version 8.00 – Januar 2003 tragen oder die Anforderungen des Umweltzeichens RAL-UZ 73 erfüllen
• (Primär-)Energieeffiziente Heizung (Biomasse, effiziente Wärmepumpe nach DIN V 4701-10, evtl. Zusatzheizung für die Zuluft, etc. …).

Im Falle des Einbaus einer Wärmepumpe sollten folgende Jahresarbeitszahlen beachtet werden:

• Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mind. 3,7
• Luft/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von mind. 3,3
• Gasmotorische angetriebene Wärmepumpen eine Jahreszahl von mind. 1,2 Auf die Anforderungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) wird hingewiesen.
• Energieeffiziente elektrische Antriebe der Haustechnik (bspw. besonders energiesparende Umwälzpumpen)

Es gibt natürlich noch weitere Beispiele und andere technische Variations- und Kombinationsmöglichkeiten, die wir Ihnen gern in einem Gespräch erläutern.
Klimaschädliche Emissionen Ihres Hauses reduzieren sich und der Verantwortung unseren Kindern gegenüber wird man gerecht. Auch der gesundheitliche Aspekt ist beachtlich. Nur als Beispiel ist da die kontrollierte Wohnraumlüftung anzumerken. Wer kein Freund des Pollenfluges ist, wird diese Technik zu schätzen wissen. Das macht das Leben in so einem, vielleicht bald Ihrem, Heim glücklich.


Weitere Informationen zum Thema "Energiesparhaus" zum Runterladen:

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